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So finden Sie zu uns

Anschrift: Welvertstr. 2 | 66606 St. Wendel | Skizze als Download


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Tel.: 06851 - 97 80 40

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Termine nach Vereinbarung:

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Wochenendnotdienst in Saarland und Rheinland-Pfalz
An Wochentagen wenden Sie sich bitte an Ihren Hauszahnarzt

Rheinland-Pfalz Notdienst Zahnarzt
Saarland Notdienst Zahnarzt

Einige Fragen unserer Patienten:

Wer kann in Vollnarkose behandelt werden?

Grundsätzlich kann eine Narkose heute dank moderner Medikamente und Verfahren bei allen Menschen zum Einsatz kommen, z.B. beim Kleinkind gleichermaßen wie im hohen Lebensalter. Individuelle Risikofaktoren werden Ihnen in einem persönlichen Gespräch umfassend erläutert.

Was ist der Unterschied zwischen Narkose und Dämmerschlaf (Analgosedierung)?

Bei einer Narkose befindet sich der Patient im künstlichen Tiefschlaf und hat kein Schmerzempfinden. Die Behandlung kann im Bedarfsfall, beispielsweise bei einer Komplettsanierung des Gebisses, problemlos bis zu mehreren Stunden dauern. Sie verschlafen einfach die gesamte Prozedur!

Patienten, die in einen beruhigenden Dämmerschlaf versetzt werden, atmen eigenständig, sind während der Behandlung ansprechbar und nehmen sie entspannt wahr. Um das Schmerzempfinden komplett auszuschalten, erhält der Patient ergänzend eine Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) in der Mundhöhle.

Wann kann ich nach der ambulanten Operation in Vollnarkose
die Praxis verlassen?

Sie erwachen bereits kurz nach Abschluss der Behandlung und werden dann noch einige Zeit in der Praxis von unseren Anästhesisten betreut. Bitte stellen Sie sicher, dass eine Vertrauensperson Sie an diesem Tag nach Hause begleitet und dort die weitere Versorgung übernimmt. Sie dürfen nicht selbst am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, also z.B. weder selbst mit dem Auto noch mit dem Fahrrad fahren. Weitere Verhaltens- und Ernährungshinweise stellen wir Ihnen übersichtlich zusammengefasst zur Verfügung.

Wer trägt die Kosten der Narkosebehandlung / Anästhesie?

Die Übernahme der Kosten einer Anästhesie durch Ihre Krankenversicherung hängt von verschiedenen Kriterien und vertraglichen Regelungen ab. In bestimmten Fällen werden die für die Vollnarkose anfallenden Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie diesbezüglich gerne!